Die Praxiswebsite: Studie zum Thema Sinnhaftigkeit
Immer wieder werden wir gefragt, ob denn überhaupt statistisch belegt sei, dass die Praxiswebsite zu mehr als nur der Selbstdarstellung nützlich sei. Aufgrund unserer beruflicher Disposition sind wir freilich von der Tatsache überzeugt, dass eine professionelle Website unbedingt zur Basis-Ausstattung einer Praxis/Klinik gehört, wie bei jedem anderen Unternehmen übrigens auch. Statistiken sind so eine Sache für sich. Allerdings haben sich einige Experten in Kooperation mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, der zahnärztlichen Akademie Karlsruhe und der Medizinischen Hochschule Hannover dieser Fragestellung angenommen und im Laufe des Jahres 2009 interessante Ergebnisse zusammen getragen und ausgewertet. Diese können Sie hier nachlesen.
Vorsicht vor pauschalen Ratschlägen!
Wir unterhalten diesen Blog unter anderem, um die Erfahrungen und das Know How unseres Alltags mit einem breiteren Publikum teilen zu können. Daher möchte ich heute einmal mehr auf ein Thema hinweisen, welches in regelmäßigen Abständen für Verwirrung, wenn nicht sogar Stress führt. Und das völlig zu Unrecht…
Das Jahr nähert sich derzeit seinem Ende und die Damen und Herren, die gerne ihre Werbeflächen verkauft bekommen möchten melden sich in immer kürzeren Abständen, um Ihnen noch in letzter Sekunde wohlwollend attraktive Flächen zugänglich zu machen. Hierbei handelt es sich um Anzeigen und Artikel in Zeitungen, Zeitschriften, Telefonbüchern, Web-Verzeichnissen oder auch Plakatflächen in Parkhäusern. Immer wieder werden Artikel publiziert, die sich auf solcherlei Werbeflächen und deren berufsrechtliche Aspekte beziehen und die Autoren haben sicher recht damit, immer wieder darauf hin zu weisen, dass bedacht werden sollte, in welcher Form eine Praxis sich präsentiert. Immer wieder weisen wir im Rahmen unserer Projekte darauf hin, dass nur ein Teil aller zu bedenkenden Einflussfaktoren die für oder gegen eine solche Werbemaßnahme sprechen pauschal zu beurteilen sind. Relevant ist häufig nicht das Medium selbst (TV, Radio, Parkhaus-Plakat, Leuchtkasten, Videoboard etc.), sondern sehr viel eher die Art und Weise, wie eine Praxis sich im Rahmen dieses Mediums präsentiert. Daher: keine Angst vor Anzeigenflächen oder Leuchtkästen. Lassen Sie jedoch auf jeden Fall Werbemaßnahmen von einem Medizinrechtler prüfen und versuchen Sie nicht, anhand eigener Interpretation heraus zu finden, was zulässig ist und was nicht. Fragen? Fragen!
Beratungsleistungen werden gefördert!
Als Freiberufler in der eigenen Praxis können einige Dienstleistungen durch verschiedene öffentliche Budgets finanziell unterstützt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vergibt unter bestimmten Kriterien Fördergelder , die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Europäischen Union kofinanziert werden. Je nach Schwerpunkt der Beratungsleistung können wirtschaftliche, technische, finanzielle, personelle und organisatorische Bereiche des kleinen oder mittelständischen Unternehmens, zu welchen sich eine Praxis in aller Regel zählen darf, gefördert werden. Wichtig: Die Förderung ist je nach Beratungsbereich auf ein Gesamtbudget von derzeit zwischen 1500 – 3000 € pro Beratung begrenzt. Die Förderung muss beantragt werden, im Falle eines positiven Bescheides muss zunächst die Leistung erbracht und durch einen Beratungsbericht dokumentiert werden. Dieser muss behördlich geprüft werden, ferner muss die Rechnung des Dienstleisters beglichen sein, was durch den aussagekräftigen Kontobescheid des Antragstellers belegt werden muss. Die Erstattung des Fördergeldes erfolgt in jedem Fall erst nach dem Leistungszeitraum und ist als Rückerstattung nicht als Kostenübernahme zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.




