Starke Partner sind das A und O

Geschrieben am 12.04.2011

Unsere sind besonders stark: die renommierte Kanzlei Lyck & Pätzold Medizinanwälte in Bad Homburg. Seit einigen Jahren arbeiten wir gerne und erfolgreich mit und für das Kanzlei-Team um die beiden Seniorpartner Katri Helena Lyck und Jens Pätzold. An drei Standorten ist die Kanzlei vertreten und stellt nun erneut ihre Markt-Dynamik unter Beweis: “Mit dem Aufbau eines eigens spezialisierten Teams für Apotheker und Apothekerinnen tragen wir den stetig gestiegenen Anfragen aus dem pharma- und apothekenrechtlichen Sektor Rechnung.” ist sich das Führungs-Duo einig. Seit 2002 hat sich die Kanzlei eindeutig positioniert: Leistungserbringer aus dem Gesundheitsmarkt werden umfangreich rechtlich beraten, in nahezu jedem Bereich, in dem sich berufliche und private Belange bewegen können. Wir sind stolz auf diese Partner und  finden, das ist einen Beitrag wert. 

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Ein kleiner Ausflug zum Thema Unterhaltsrecht bei Ärzten

Geschrieben am 11.08.2010

Unser Partner für Medizinrecht und Faktenfragen, die Kanzlei Lyck & Pätzold in Bad Homburg, titelte kürzlich in seinem Blog “Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin – Lebensstandarderhaltung vs. Eigenverantwortlichkeit”. Wir finden diese Betrachtung sehr interessant, wenn auch die Unterhaltsreform bereits zum 01.01.2008 in Kraft trat, denn, so RA Pätzold in seinem Text: diese Regelung könne auch auf Altfälle anwendbar sein, die vor diesem Datum relevant waren. Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht doch ein Ehevertrag findet… Den Artikel der Medizinanwälte können Sie hier im Original lesen.

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Vorbildliche Markenentwicklung

Geschrieben am 31.05.2010

Bildschirmfoto 2010-05-31 um 14.15.24WHITEVISION proudly presents: das neue Outfit unserer Preferred Partner, der Medizinanwälte in Bad Homburg! Dieser und zwei weitere Gründe gaben in der letzten Woche Anlass genug für die offizielle Eröffnung der neuen Kanzleiräumlichkeiten in der Nehringstrasse. Nach dem Umzug im Dezember 2009 war allen Beteiligten klar: auch das Erscheinungsbild benötigt nun ein Update. Die Bugfixes wahren nicht der ausschlaggebende Punkt, vielmehr waren die beiden Partner Katri Helena Lyck und Jens Pätzold, beide Fachanwälte für Medizinrecht, zusammen mit WHITEVISIONs kreativem Kopf Rabea Hahn, der einhelligen Meinung, dem bisherigen Corporate Design entwachsen zu sein. So wurde in den letzten 4 Monaten das Logo überarbeitet, die Geschäftsausstattung angepasst, neue Broschüren erstellt und auch die Website runderneuert. Das Konzept der drei Punkte “Praxis, Recht & Wirtschaft”, die sich vorher als Analog in der Logogestaltung wiederfanden, ist ebenfalls erhalten geblieben – in welcher Form? Sehen Sie selbst: www.medizinanwaelte.de

“Wir sind keine Kanzlei wie jede andere, haben andere Kunden als andere und eine andere Philosphie als andere – da sollten wir auch anders aussehen als die klassische Kanzlei.”, findet Jens Pätzold, der am vergangenen Mittwoch die Feier eröffnete.

Schliesslich traf sich die Fertigstellung des neuen Gewands mit der Eröffnung gleich zweier zusätzlicher Standorte: die Anwälte sind nun auch im Fort Malakoff Park in Mainz, sowie in Darmstadt ansässig.

Wir beglückwünschen unsere Partner zur vorbildlichen Marken- und Geschäftsentwicklung und freuen uns auf weitere Jahre der Zusammenarbeit.

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Aus aktuellem Anlass…

Geschrieben am 24.02.2010

RA PätzoldDer Anlass sind die Olympischen Winterspiele in Vancouver, die dieser Tage ausgetragen werden. Sie haben unseren Partner in Rechtssangelegenheiten, die Kanzlei Medizinanwälte L&P, im Allgemeinen, Rechtsanwalt Jens Pätzold im Speziellen, zu einer interessanten Betrachtung animiert: das Vergleichen. Im Newsletter der auf Mediziner spezialisierten Anwalts-Boutique aus Bad Homburg schreibt Pätzold von der dem Menschen eigenen Veranlagung, seine Leistung, mit der anderer in Relation zu setzen:

“…Verfolgen Sie derzeit auch die Olympischen Spiele in Vancouver? Es ist unglaublich spannend. Und zwar nicht nur die sportlichen Events. Vielmehr lässt der Sport auch wieder einmal viele Rückschlüsse auf Unternehmensstrategien zu. …  Bei den täglichen Berichterstattungen aus Vancouver können Sie zum Beispiel beobachten, was Verhaltensforscher bereits vor einigen Jahren festgestellt haben:

Dass nämlich Bronzemedaillengewinner glücklicher sind als Silbermedaillengewinner.
Erstere sind knapp am vierten Platz – dem Nichts – vorbeigeschrammt. Was für ein Glück! Letztere hätten aber fast Gold gewonnen. So ein Pech!

Der Vergleich mit den anderen relativiert also in unserem Denken den eigenen Erfolg. Und Menschen vergleichen gerne. Auch Ihre Patienten – dazu gleich mehr…

Häufig ist es schwer, den Wert verschiedener Dinge realistisch einzuschätzen. Beispielsweise ist es extrem knifflig herauszufinden, wie viel Vergnügen einem eine gute Tasse Kaffee bereitet und was ein angemessener Preis dafür wäre. Und weil das so schwierig ist, vergleichen wir eben. Als die amerikanische Firma Williams-Sonoma zum Beispiel eine Brotbackmaschine für 275 Dollar auf den Markt brachte, kaufte sie keiner. Wozu braucht man überhaupt so ein Ding, dachten viele. Statt sie aus dem Sortiment zu nehmen, wurde eine zweite dazugestellt, die 50 Prozent teurer war. Und schon verkaufte sich die erste wie verrückt. Warum? Weil die Verbraucher nun einen Vergleich hatten.

Was bedeuet das nun für Sie und Ihre Patienten?

Nun, wenn Sie als Zahnarzt auffällig wenig keramische Inlays verkaufen, dann könnte es ja daran liegen, dass die verlanget Zuzahlung dem Patienten schlicht zu hoch vorkommt. Vermutlich, weil er keinen Vergleich hat. Oder vielleicht auch, weil sie ihm den falschen Vergleich vorgeben. Möglicherweise sollten Sie den Patienten als Alternative ein Galvano-Inlay anbieten und ganz plötzlich erscheint der Preis für das keramische Inlay in einem ganz anderen Licht.

Wenn Sie in Ihrer Praxis also unzufrieden sind mit der Umsetzung zuzahlungspflichtiger Angebote, dann besteht die Lösung nicht darin, die Preise zu reduzieren. Damit werden sie langfristig keinen Erfolg haben können, weil es immer jemanden geben wird, der es noch billiger anbietet als Sie. Vielmehr sollten Sie Ihren Patienten die Chance geben, den Wert ihres Angebotes realistisch einzuschätzen….”

Ein guter Rat, finden wir. Und weil guter Rat teuer ist, schlechter aber noch viel teurer, empfehlen wir, sich einfach mal umzusehen auf der Website der Kanzlei, und dort auch das Angebot des Newsletters wahr zu nehmen. Den Vorgeschmack auf guten Rat zu vertretbarem Aufwand: einfach hier anmelden.

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Vorsicht vor pauschalen Ratschlägen!

Geschrieben am 07.12.2009

informationWir unterhalten diesen Blog unter anderem, um die Erfahrungen und das Know How unseres Alltags mit einem breiteren Publikum teilen zu können. Daher möchte ich heute einmal mehr auf ein Thema hinweisen, welches in regelmäßigen Abständen für Verwirrung, wenn nicht sogar Stress führt. Und das völlig zu Unrecht…

Das Jahr nähert sich derzeit seinem Ende und die Damen und Herren, die gerne ihre Werbeflächen verkauft bekommen möchten melden sich in immer kürzeren Abständen, um Ihnen noch in letzter Sekunde wohlwollend attraktive Flächen zugänglich zu machen. Hierbei handelt es sich um Anzeigen und Artikel in Zeitungen, Zeitschriften, Telefonbüchern, Web-Verzeichnissen oder auch Plakatflächen in Parkhäusern. Immer wieder werden Artikel publiziert, die sich auf solcherlei Werbeflächen und deren berufsrechtliche Aspekte beziehen und die Autoren haben sicher recht damit, immer wieder darauf hin zu weisen, dass bedacht werden sollte, in welcher Form eine Praxis sich präsentiert.  Immer wieder weisen wir im Rahmen unserer Projekte darauf hin, dass nur ein Teil aller zu bedenkenden Einflussfaktoren die für oder gegen eine solche Werbemaßnahme sprechen pauschal zu beurteilen sind. Relevant ist häufig nicht das Medium selbst (TV, Radio, Parkhaus-Plakat, Leuchtkasten, Videoboard etc.), sondern sehr viel eher die Art und Weise, wie eine Praxis sich im Rahmen dieses Mediums präsentiert. Daher: keine Angst vor Anzeigenflächen oder Leuchtkästen. Lassen Sie jedoch auf jeden Fall Werbemaßnahmen von einem Medizinrechtler prüfen und versuchen Sie nicht, anhand eigener Interpretation heraus zu finden, was zulässig ist und was nicht. Fragen? Fragen!

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Rechtliche Unbedenklichkeit ist eine Zier…

Geschrieben am 07.10.2009

lupe… und es lebt sich gar nicht gut ohne “ihr”, um ein altes Sprichwort ein wenig ab zu wandeln.

Einer Praxis oder Klinik ist es inzwischen erlaubt, umfassende werbliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen selbst sind dabei immer weniger reglementiert. Allein der Ton macht die Musik – wie das zumeist auch in den sonstigen Bereichen des täglichen Lebens der Fall ist. Immer häufiger werden hier Urteile gesprochen, die deutlich machen, dass der gewählte Kommunikationskanal alleine eine Maßnahme noch nicht rechtswidrig werden lässt, solange andere Voraussetzungen nicht begründet werden. Zu diesen Voraussetzungen zählt beispielsweise Irreführung oder Anpreisung der eigenen Leistungen, was sich häufig allein durch eine Umformulierung von Texten und Überschriften oder den Austausch von Bildmaterial vermeiden lässt. Ebenso verwirrend kann die Beschriftung des Praxisschildes werden, denn auch hier gibt es einige Fallstricke. Fakt ist: ist eine Aufsichtsbehörde einmal aufmerksam geworden, so wird eine solche Angelegenheit gerne zeit- und meist auch kostenintensiv, mindestens aber ärgerlich – und dabei in der Regel vermeidbar. Wie? Nun, als Agentur werden wir immer wieder darum gebeten, die rechtliche Unbedenklichkeit unseres Tuns zu bestätigen und unseren Kunden die gewünschte Sicherheit in diesem Zusammenhang zu geben. Was man dabei gerne vergißt: es ist uns rechtlich untersagt, derartige Auskünfte zu erteilen, oder gar rechtlich beratend tätig zu sein. Unsere Praxiserfahrung erlaubt es uns, auf mögliche Fehlerquellen hin zu weisen, und grobe Schnitzer von vornherein zu vermeiden. Das alleine genügt jedoch nicht, um ganz sicher zu sein. Darum lautet die Empfehlung eins ums andere Mal: auf zum Rechtsanwalt. Hier sollte alles geprüft werden, was der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden soll: Beiträge in Printmedien, Bilder, die Webpräsenz, Anzeigen, Briefbögen, Flyer, Praxisschilder und ebenso die Basis, wie beispielsweise Wortmarken und Kunstnamen. Um es aber nun tatsächlich nicht in eine rechtliche Beratung abgleiten zu lassen, lesen Sie gerne hier weiter, bei unseren geschätzten Experten in Sachen Medizinrecht www.medizinrecht-blog.de

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Medizinanwälte L&P Bad Homburg

Geschrieben am 08.03.2008

Eine der erfolgreichsten deutschen Rechtsanwaltskanzleien im Bereich Medizinrecht verlässt sich auf das Kreativ-Team von WHITEVISION.
Die Überarbeitung des CD, Relaunch der Homepages, sowie die PR-Maßnahmen werden zukünftig in Karlsruhe betreut. So punkten die Mandanten in Praxis, Recht und Wirtschaft… www.medizinanwaelte.de

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